Grundinfrastruktur für Elektro-Ladestationen

«In die Planung von Neubauten des Kantons wird Elektromobilität vorsorglich einbezogen, sodass zu einem späteren Zeitpunkt allfällige Ladestationen und Anlagen zur Energieproduktion mit minimalem Aufwand angebracht werden können. Der Kanton setzt sich in geeigneter Form dafür ein, dass dies auch bei privaten Bauten erfolgt.» 

Das ist nicht etwa ein Positionspapier der Grünliberalen, sondern ein Auszug aus dem Energieleitbild des Kantons Zug  der Massnahmen 2019–2022. Heute haben wir 2024 und der Regierungsrat beantragte eine Nicht-Erheblicherklärung einer SP-Motion die dies bezweckt.

Die Regierung erwähnt, dass aufgrund der «technischen Entwicklung keine Antriebstechnologie spezifisch gefördert werden sollte». Die Schweizer Bevölkerung hat mit das Klimaschutzgesetz und damit das Co2 Netto Null Ziel klar angenommen. Also ist die fossile Antriebstechnologie – sprich Benin und Diesel – bald Geschichte. Ein Blick auf die Automobil-Industrie zeigt , dass diese sich sehr einig ist, welche Antriebstechnologie künftig führend sein wird. Während der Hyundai Nexo und der Toyota Mirai zwei einsame Wasserstoff-Modelle sind, rollen die Elektroautos wie am sprichwörtlichen Laufmeter vom Laufband. Nur schon beim deutschen VW gibt es die ID.3, 4, 5, 7 je auch in GTX, e-up!, e-tron auch in Q4 oder Q8, CUPRA Born, Enyaq iV oder Coupe ,  Buzz Cargo oder e-Crafter. Nicht nur die Autohersteller, auch die meisten Bauherren sind sich einig und planen in Neubauten eigentlich immer eine Ladeinfrastruktur mit ein. Es wäre ärgerlich, wenn dies irgendwo nicht eingeplant würde im Jahr 2024 und können nun mithelfen, solche Versehen zu verhindern.

Die Grünliberalen haben daher den Antrag auf Teil-Erheblich-Erklärung der Motion in folgendem Sinne gestellt und die SP-Fraktion hat sich uns angeschlossen:

«Neubauten und tiefgreifende Umbauten sind mit einer Grundinfrastruktur für das Laden von Elektrofahrzeugen auszurüsten. Der Ausbaustandard richtet sich nach der Gebäudenutzung.»

Vielleicht fragen Sie sich: Was ist denn eine Grundinfrastruktur?  Die Baudirektion Zürich beschreibt den minimalen Ausbaustandard als «Pipe for Power». Da werden nur Lehrrohre oder eine Kanalsystem für die Parkplätze verlegt, so dass später die Ladestationen verkabelt werden können. Wird dann noch auf der Elektrohauptverteilung sichergestellt, dass genügend Platz für einen Zähler und Sicherungen vorhanden ist, dann reicht das schon aus als minimale Grundinfrastruktur mit einem Preisschild von ca. 65 Franken pro Wohnung. Das scheint doch sehr verhältnismässig zu sein.

Der Kantonsrat ist leider unserem Antrag nicht gefolgt. Das bedaure ich sehr, denn das wäre eine sehr einfache und sinnvolle Regelung gewesen.